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Haushalt 2020



Hr. Steinhausen gibt an Fr. Bennek ab, damit diese die Vorstellung des Haushalts 2020 erläutert.
Dieser basiert hauptsächlich auf den Zahlen des Haushalts 2019. Änderungen wurden mitgeteilt.
Die Personalkosten sind erhöht, dies wurde verdeutlich erklärt. Die Erträge auch auf der Basis von 2020 eingebracht worden. Ergebnishaushalt bietet wenig Spielraum, aber es kann tiefer in den Nachtragshaushalt gegangen werden. Der Finanzhaushalt ist ohne Finanzierung gedeckt, obwohl zwei größere Investitionen anstehen.
Hr. Steinhausen schlägt vor, dass die Haushaltssatzung von vorne durchgegangen wird. Es werden die Fragen aus der dazugehörigen Tischvorlage mitbeantwortet. Es wird die Haushaltsatzung erläutert. Da keine Kreditfinanzierung im Haushalt ist demzufolge kann dieser beschlossen werden. Steuersätze und Wertgrenzen passen, wenn 1. Investition von 50.000 € getätigt wird reicht diese aus, um in einen Nachtragshaushalt zu gehen.
Es folgt der Vorbericht hier war das Datum des Landes Brandenburg für die Orientierungsdaten der 05.06.2019. Es gibt keine aktuelleren Daten. Hr. Steinhausen fragt, ob es zu den Strukturdaten Fragen gibt? Fragen zu den Schul- und Kitabetreuung. Fr. Grams fragt, ob die Kita Sternthaler und Löwenzahn getrennt von den Kitaplätzen sind. Die angegebenen Zahlen seien gering. Kita Löwenzahn 250 Plätze und Kita Sternthaler ca. 80 Plätze. Die Erweiterungszahlen der Heinersdorfer Spatzen fehlen. Hr. Steinhausen erbitte bis zur GV-Sitzung Änderung vorzunehmen. Zahlen wieviel Kinder in der Gemeinde Großbeeren von außerhalb betreut werden. Diese werden über Berlin abgerechnet. Frau Grams empfiehlt den Kontakt zur Kitaleitung "Spatzen" in Bezug auf die Container/Gruppenräume aufzunehmen.
Die Steuerentwicklungen von 2017, 2018, Ansatz 2019 sowie 2020 und 2021. Die Finanzausgleichsumlage hat sich vervierfacht bei 12 Gemeinden zahlt die Gemeinde hier 400.000 €.
Fr. Bresemann hat eine Frage zum Gemeindeanteil der Umsatzsteuer. Fr. Bennek antwortet darauf, dass es 2019 einen Ertrag von 4,8 Mio. dieser Ansatz wurde dann in 2020 übernommen, da die Prognose besteht, dass die Beträge gering steigen. Die Umsatzsteuer wird auf 2019 beruhen. Hr. Schlör sind zwei Zahlen aufgefallen, und zwar Personalaufwendungen von 2018 auf 2019 um 4 %, 2019 auf 2020 um 18 % und von 2020 auf 2021 um 19 % steigend und bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen die von 2018 auf 2019 auf 41,6 % gestiegen sind und dauerhaft auf hohem Niveau bleiben. Fr. Bennek erklärt die Richtigkeit der Zahlen. Hr. Steinhausen fragt an, ob schon ersichtlich sei, wo noch zusätzliche Sachen passieren? Es waren Stellen dabei die 2019 nicht vollbesetzt waren und 2020 zu einer höheren Summe beitragen. In der Gemeinde Großbeeren sind über 100 Mitarbeiter beschäftigt.
Tariferhöhungen eine neue Kita tragen für höhere Zahlen bei. Ausgaben für Leiharbeiterkräfte kommen nur zum Tragen, wenn es längere Krankheiten gibt. 6 neue Kitastellen sind schon eingeplant.
Hr. Steinhausen merkt an, dass die Steigerung in 5 Jahren von 4 auf 6 Mio. sehr hoch und nicht lange tragbar ist. Aufschlüsslung wird durch das Personalentwicklungskonzept (Personalkosten und Kostenstruktur) stattfinden. Fr. Bennek erklärt, das Sach- und Dienstleistungen Instandhaltungen, Reparaturen. Der Ist-Stand 2019 ist bei 3,1 Mio. Die Steigerung 2020 auf 4 Mio. ist alles was von 2019 nach 2020 mit rüber gerechnet wird. Die Gewerbesteuerrückzahlungen für 2019 sind geschätzte ca. 500.000 €. Vom Ist-Ertrag von 9 Mio. von diesem sind die 500.000 € abgezogen worden, sodass mit 8,4 Mio. planen kann. Die Gewerbesteuer ist abhängig von den Ansiedlungen von Firmen, da diese Ansiedlung weniger werden und daher ist mit dem Rückgang der Gewerbesteuer zu rechnen. Fr. Grams fragt an, warum die Abschreibungen so unterschiedlich sind, wie z. B. Gebäude 25 Jahre, Straßenausbau Diedersdorf 35 Jahre, Osdorfer 38 Jahre. Straßenabschreibungen können erst ab Inbetriebnahme berechnet werden. Darlegung wie nach der Abschreibungstabelle als Kommune abgeschrieben werden muss. Einnahmen durch Zuwendungen im Kita und Schulen aus 2019 werden nicht nochmal 2020 mitaufgenommen. Neue Schulräume zum Ende des Jahres könnten mit dem Nachtragshaushalt ins nächste Jahr gelöst werden. Im Wege der Vergabe soll verglichen werden zwischen Anschaffung und Leasing. Fr. Bresemann fragt an, wegen 3 Mio. aus 2017 an, die weiter hinten im Haushalt 2020 nicht mehr ersichtlich. Dies sei ein Kassenkredit - Geldaufnahme bei der IPG - welche schon zurückgeführt ist. Hr. Steinhausen spricht den Kassenkredit von 3 Mio. an, den man in Anspruch nehmen könnte. Dieser muss auch nicht mehr in der Satzung drinnen stehen, da dies mit einem Beschluss beschlossen wurde. Dies kann man 5 Jahre so machen. Es wird über eine Übersichtsliste von Krediten gesprochen, die zur genaueren Laufzeitübersicht diente. Hr. Grzeskowiak erbittet bis Donnerstag eine genauere Information, worin die Auszahlungen in Sachen Dienstleistungen tatsächlich bestehen. Es werden im Finanzhaushalt 400.000 € bis 500.000 € immer eingeplant, weil das die voraussichtlichen Ausschreibungen sein werden. Es geht weiter mit der Übersicht der Produkte. Fr. Pacholik merkt an, dass es nicht günstig sei, dass eine Mitarbeiterin die ab April in den Ruhestand geht und dann das ganze Jahr als Produkt geführt wird. Hr. Steinhausen stellt klar, dass dies nicht anders ging. Fr. Pacholik regt an, dass die Berichtspflicht ausführlicher sein sollte. Hr. Grzeskowiak fragt bei Fr. Bennek nach, ob Umbuchungen also auch Verschiebung zwischen den Produkten jederzeit möglich sind. Dies sei innerhalb des Budget immer möglich. Innerhalb des Budget sind die Aufwendungen und Erträge kraft Gesetzes deckungsfähig. Es finden Erläuterungen zum Bauvorhaben "Oberschule" statt.
Fr. Grams möchte Erläuterungen zum Klimaschutz haben. Hr. Borstel erklärt dazu, dass es der Austausch von LED-Körpern in den Gebäuden betrifft sowie die Anschaffungen und Umrüstungen diesbezüglich mit hohen Kosten verbunden ist.
Hr. Grzeskowiak die Kosten für Sachverständigen, Gericht und Rechtsberatung, 2018 - 82.000 €, 2019 - 162.000 € und 2020 - 237.000 € sind nicht nachvollziehbar. Können hier keine Begrenzungen in den Positionen erfolgen? Es wird über das Vergaberecht anwaltlicher Begleitung diskutiert. Hr. Krause regt an, dass man genauer beschreiben sollte was betrifft Bauamt und Personenangelegenheiten. Hr. Steinhausen verweist hier auf die Tischvorlage für 2019 (nicht fürs Bauamt). Hr. Steinhausen schlägt für Vergaben eine Auflistung zu erhalten, wo für welche Vergabe man einen Rechtsbeistand genommen werden muss. Hr. Barthel schlägt vor mit Nachbargemeinden ein gemeinsames Rechtsamt und Vergabestelle aufzubauen. Man könne sich spezialisieren und einer kann auf den anderen zurückgreifen. Hr. Borstel findet diesen Aspekt zum weiteren Ausbau vorstellbar. Er würde dies in der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung ansprechen. Fr. Bennek erläutert, dass die Rechtsanwaltskosten nicht wirklich gestiegen sind. Da Kosten von 5.000 € schon höher eingeplant wurden und dies die Steigerung sei. Hr. Steinhausen spricht die Steigerungsrate an, die zu hoch sei. Hr. Pächnatz-Löwendorf merkt an, dass zu viel für die Vorbereitung einer Hauptsatzung ausgegeben wurde. Fr. Bennek bezieht sich auf den Ansatz 2019, dass da fast keine Veränderung sei. Es sind Kosten über alle Produkte. Hr Steinhausen schlägt vor, die Thematik zu den Rechtsanwaltskosten, in den Nachtragshaushalt zu verschieben.
Die Schule erweitert sich, durch den Umbau des Wohnungstraktes und ist somit als Gebäudeankauf zu sehen, erläutert Fr. Bennek. Dies ist als Gewinn von Schulfläche anzusehen.
Fr. Grams stellt eine Verständnisfrage zum Schulerweiterungsbau. Hierzu merkt Fr. Bennek an: Der Schulerweiterungsbau, war zunächst für die Grundschule geplant. 150.000€, welche im Ansatz 2019 stehen, für Ausbau der Schule mit Brandmeldeanlagen, werden nicht genutzt. Eine kurze Diskussion zu den Räumlichkeiten. Hr. Borstel merkt an, es sei sinnvoll die Planung des Physikraumes für 2020 bestehen zu lassen. Hr. Steinhausen legt fest, die Entscheidung in den Nachtragshaushalt zu verschieben.
Die Fördermittel und die Auszahlung für die Baumaßnahme des Kita-Neubaus. Das Hochbauamt schlägt einen sogenannten Puffer, von ca. 100.000€ vor, selbiges gilt für die Schule, berichtet Hr. Borstel.
Fr. Bresemann stellt die Frage bezüglich des Jugendclubs, S.96-98, ob die Gestaltung der Außenanlage mitberücksichtigt wurde. 25.000€ sind hier, unter bauliche Anlagen berücksichtigt, auch dies macht im Nachtragshaushalt mehr Sinn, so Hr. Steinhausen. 35.000€ sind für die Außenanlagen der Jugendeinrichtung angesetzt, 10.000€ für die normale Instandsetzung, demnach wären momentan ca. mit 15.000€ zu rechnen, erläutert Fr. Bennek.
Ein weiterer Hausmeister ist geplant.
Fr. Grams wundert sich, warum im Geschäftsbereich ǀ im Stellenplan eine dritte Stelle ab 01.06.2020 aufgeführt ist, da erst ab 2018 bis 2019 eine zweite Stelle in der Buchhaltung eingeführt wurde.
Fr. Bennek erläutert, dass dies aufgrund der USt 2b, welche die Kommunen umsetzen müssen, zutreffend ist. Außerdem müsse eine Kosten- und Leistungsrechnung durchgeführt werden, wonach gesetzlich verpflichtet ist. Wird jedoch gestrichen.
In der Kämmerei gibt es einen momentanen personellen Engpass und einen hohen Ausfall. Hr. Borstel hat um Amtshilfe bei umliegenden Gemeinden gebeten, aufgrund der prekären Situation mit dem Haushalt 2020 und der Eröffnungsbilanz. Zwei Kommunen haben ihre Hilfe angeboten, eine kommt hierbei jedoch nicht aus Teltow-Fläming, die Hilfe wird hier höchstwahrscheinlich erst nach Ostern anzunehmen sein.
Fr. Bresemann stellt den Antrag der GV vor, zur schnelleren Haushaltsbeschließung. Änderung des Stellenplans so zu prüfen, dass die tarifliche Eingruppierung ihre Richtigkeit hat. Der Vermerk beinhalte, die Entgeltgruppe im Jahr 2019 als Vorlage zu nehmen. Bis zum 01.07.2020 soll dies von der GV überprüft werden. Keine grundsätzliche Ablehnung, nur eine Überprüfung.
Hr. Steinhausen erläutert, dass die aktuellen Stellen, so wie sie sind, auch im Haushalt auftauchen müssen. Es bestünde nur die Möglichkeit über die Vermerke. Der Auftrag eines unabhängigen Gutachters ist bewusst an den Haushalt 2020 angelehnt. Die Vermerke sind in realistische Daten umzuwandeln. Laut Hr. Steinhausen, wird dies disziplinarrechtlich von der Kommunalaufsicht mit dem Hauptverwaltungsbeamten geregelt. Das Ergebnis ist noch offen.
Hr. Steinhausen schlägt eine Abstimmung, zur Änderung des Stellenplans mit den Vermerken, vor.

Es folgt die Abstimmung: Ja 5 / Nein 0 / Enthaltungen 2

Die Abstimmung ist einstimmig, für den in der Haushaltssatzung besprochenen Umfang, somit gibt es eine Empfehlung für die GV.
 

 
 




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