Zum Zeitpunkt der letzten Prüfung gab es von der IPG eine Übersicht mit allen fertiggestellten Anlagegütern. Innerhalb der Prüfung wurde festgelegt, dass diese Liste genommen werden kann und zusätzlich 10% Planungskosten. Die Liste wurde mit überarbeiteten Planungskosten von der IPG bestätigen lassen und dem Rechnungsprüfungsamt zugesendet. Das Rechnungsprüfungsamt akzeptiert diese Liste nicht, solange diese nicht mit Rechnungen belegt ist.
Es konnte sich auf ein Kompromiss geeinigt werden, dass die IPG 3 Vermögensstände per Rechnung nachweist. Sollten diese Werte mit der Liste übereinstimmen, könnte das Rechnungsprüfungsamt sich dafür bereit erklären, diese Liste zu nutzen. Es erfolgt sozusagen eine Stichprobe.
Ein weiterer Weg könnte sein, anhand der Straßen eine Ersatzbewertung durchzuführen. Hierfür müsste jedoch das alte Bewertungsprogramm aktiviert werden, welchen mit Windows 10 nicht mehr kompatibel ist.
Ein weiteres Problem sind die Grundstücke, welche zum 01.01.2011 nicht verkauft wurden. Auch alle Erschließungskosten, welche zum Grundstück gehören, müssen vorgelegt werden.
Es ist bereits jetzt ein enormer Aufwand, aufgrund der IPG-Honorare. Wenn die Erträge ausbleiben, würde die Gemeinde in einen hohen Fehlbetrag rutschen.
Wenn man die Anschaffungs-/Herstellungskosten nicht nachweisen kann, muss man den Bodenrichtwert nehmen, so Frau Bennek.
Herr Steinhausen hinterfragt die nächsten Schritte. Frau Bennek geht nicht davon aus, dass weitere Kosten in Rechnung gestellt werden. Eine Darstellung der Kontenbewegungen Treuhand muss für den Zeitraum 2005 bis 2010 erfolgen.
Herr Steinhausen bittet darum, eine Zeitangabe, wie lange die IPG ungefähr braucht, bis zur nächsten GV zu hinterfragen.
Frau Bennek geht von einer Einreichung nach den Sommerferien aus. Herr Steinhausen nimmt den 30.09.2020 auf für die Prüfbereitschaft.