Es wird gefragt, ob es eine Liste gebe, die besagt, welche Themen öffentlich und welche nicht öffentlich sind. Dies ist alles in der brandenburgischen Kommunalverfassung ganz klar geregelt.
Ein Anwohner der Akazienstraße fragt nach dem Sachstand bzgl. dessen Mitteilung über ein ständiges Fehlverhalten eines Bewohners der Akazienstraße. Frau Blume-Rottenbiller weist ihn an, sich an ein Amtsgericht zu wenden.
Gemeinde Großbeeren
Am Rathaus 1 ,
14979 Großbeeren
Tel.: (033701) 3288-0
E-Mail: info@grossbeeren.de
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