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Klärung Zuständigkeit der AG Feste und Veranstaltungen



Herr Wonneberger informiert über Unstimmigkeiten bzgl. der Einschätzung der Zuständigkeiten und bittet Frau Laag ihre Sichtweise darzulegen.                                                                                                                               
Frau Laag erläutert, dass zum Teil unklar sei, was in die Zuständigkeit der AG fällt und was bei der Verwaltung bleibt. Dies sei speziell beim Thema Sommerkino deutlich geworden. Frau Laag hatte den Punkt Sommerkino direkt in den Kulturausschuss gegeben und sich die politische Meinung eingeholt, ob das Projekt verfolgt werden solle. Daraufhin wurde sie von Herrn Rottenbiller angesprochen, dass dies zunächst in der AG hätte erfolgen müssen, da diese die Funktion eines Filters wahrnehme. Frau Laag sieht dabei zwei Schwierigkeiten. Zum einen müsse sie als zuständige Sachbearbeiterin der Verwaltung arbeitsfähig bleiben. Zum anderen sähe sie, dass die AG mehr als ausgelastet sei mit der Thematik Gemeindejubiläum. In vielen Projekten des Jubiläums sei die AG schon jetzt recht spät dran. Wenn jetzt auch alle anderen Veranstaltungen in der AG behandelt werden, sieht Frau Laag große Schwierigkeiten in Bezug auf das Jubiläumsjahr. Die Diskussion sei letzte Woche in die AG-Sitzung genommen worden. Die anderen Mitglieder sähen das ähnlich, sie seien mit dem Gemeindejubiläum ausgelastet und möchten lediglich über andere Veranstaltungen informiert werden.
Herr Rottenbiller hat eine andere Auffassung. Er erklärt, dass die AG gegründet wurde, um die Gemeinde kulturell nach vorne zu entwickeln. Die AG sei gerade in ihren Anfängen und aktuell natürlich sehr stark mit dem Jubiläum beschäftigt. Aber vom Grundsatz her, gehören alle Veranstaltungen dort hinein. Dem Wunsch der Mitglieder, diese zunächst außen vor zu lassen auf Grund der Arbeitsbelastung, könne er zwar folgen. Dennoch verstoße dies aus seiner Sicht gegen die eigentliche Aufgabe der AG. Es könne nicht das Ansinnen eines Ausschusses sein, sich mit einem Projekt inhaltlich auseinanderzusetzen. Das habe er letztlich beim Thema Sommerkino erlebt, bei dem Gemeindevertreter und Sachkundige Einwohner zwar diskutieren und Vorschläge machen, aber die tatsächliche Arbeitsleistung nicht zu Ende bringen. Das sei genau das, was Herr Rottenbiller vermeiden möchte. Dafür habe man die AG, die das professioneller bearbeitet und im Prinzip als fertiges Konzept in den Ausschuss bringt und sich dann das Votum abholt. Da bleibt natürlich ein Stück weit Verwaltungsarbeit übrig und Frau Laag habe an der Stelle recht, dass sich der Prozess dadurch zwangsläufig verzögert. Aber nur weil es zwischendurch eine Idee eines Sommerkinos gibt, das möglicherweise ein tolles Projekt für Großbeeren wäre, möchte er an diesem Prozess nichts ändern.
Frau Blume-Rottenbiller kann beide Seiten verstehen. Es müsse verhindert werden, dass gar nichts mehr vorankommt. Sie schlägt vor, auf die Formalien zurückzukommen. Die AG sei mit einem bestimmten Hintergrund gegründet worden. Es sei nun zum zweiten mal eine Hauptsatzung beschlossen worden. Wenn diese durchgeht, würde die AG in einen Beirat verwandelt werden, der aufgestellt wäre wie alle anderen Beiräte auch. Demnach müsse dem Beirat die Möglichkeit gegeben werden, zu jedem Fest und zu jeder Veranstaltung Stellung zu beziehen. Daher sei zumindest die Information sicherzustellen, wonach der Beirat dann entscheiden könne, ob man die Aufgabe im Moment erfüllen kann oder nicht.
Frau Laag fragt, wo die Grenze gezogen werden solle, bei welchen Veranstaltungen die AG einzubeziehen ist. Sie habe dutzende kleinere Veranstaltungen auf ihrem Tisch, vom Seniorengeburtstag bis Gedenkveranstaltungen. Herr Rottenbiller erklärt, dass er etablierte Veranstaltungen wie z.B. Storchenfest nicht anfassen wolle. Diese seien von Ehrenamtlichen organisiert und das wolle er niemandem wegnehmen. Aber Dinge, die neu hinzukommen, möchte er in der Gruppe bewertet haben. Und wenn es aktuell nicht zu stemmen sei, würde in diesem Jahr eben kein Sommerkino stattfinden. Dann spare man sich das Geld und die Mühe.
Herr Grzeskowiak meint, das sei kein guter Weg, eine gut gemeinte Veranstaltung mit solch einem Argument ausfallen zu lassen. Da müsse ein Weg gefunden werden, ein solches Novum, das auch eine gelingende Veranstaltung werden kann, stattfinden zu lassen. Herr Rottenbiller antwortet, dass ohne die Initiativbewerbung niemand über das Sommerkino sprechen würde, dann gäbe es das Thema gar nicht. Zudem wisse ja noch niemand außer dem Ausschuss davon. Herr Grzeskowiak lasse dieses Argument nicht gelten. Das Thema liege nunmal auf den Tisch und der Ausschuss sei der Auffassung, es sei eine tolle Sache und solle stattfinden. Aus seiner Sicht hapere es doch nur daran, dass das Thema möglicherweise in die AG gemusst hätte. Herr Rottenbiller antwortet, wenn es in der AG gewesen wäre, wäre das Thema noch gar nicht in den Kulturausschuss gebracht worden.
Herr Wonneberger stellt klar, dass die AG gegründet wurde, um den Kulturausschuss zu entlasten, da dieser es nicht leisten kann, jede neue und ungeplante Veranstaltung in diesem Rahmen durchzuplanen. Dennoch entscheide grundsätzlich der Ausschuss, ob eine Veranstaltung gewollt ist oder nicht. Erst nach dieser Entscheidung gehe sie in die AG. Die Ausplanung der einzelnen Faktoren habe dann in der AG zu erfolgen.
Frau Blume-Rottenbiller stimmt dem zu. Eine Entscheidung für oder gegen eine Veranstaltung habe nicht die AG zu treffen, da es eine politische Entscheidung sei. Nach der Entscheidung sei die Veranstaltung in die AG zu verweisen. Wenn die Zeitschiene hierfür zu eng ist, müsse eine entsprechende Absprache erfolgen. Herr Wonneberger ergänzt, dass Herr Rottenbiller auch jederzeit die Möglichkeit habe, eine Sondersitzung der AG einzuberufen, um zeitkritische Punkte zu besprechen.
Herr Krause fragt, ob die AG sich auch selbst Feste ausdenken und diese im Ausschuss vorstellen könne. Dies wird einheitlich bejaht.
 

 
 




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