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öffentlich


Kontrolle von Festlegungen aus vorangegangenen Sitzungen



 
Frau Blume-Rottenbiller vermisst noch Unterlagen aus dem TOP 08 "Nachtragshaushalt", u.a. aus 2017 und 2018 die Aufstellung der Rechtsanwaltskosten sowie die Vorlage des Vertragstextes für die Kanzlei für die Gemeinde Großbeeren. Anwalts- und Gerichtskosten usw. Frau Bennek kann keine Aussage zum Vertrag von Herrn Rechtsanwalt Professor Dombert treffen. Die Aufstellung zur Verteilung der Personalkosten auf die einzelnen Kostenstellen muss nachgereicht werden, da hier der externe Dienstleister zuarbeiten muss. Es wird darüber gesprochen, welche Aufstellung insbesondere beim Personal gefordert wird.
Weiter bittet Frau Blume-Rottenbiller, Unterlagen des Schriftverkehrs - wie unter Top 09 "Stand der Eröffnungsbilanz" ausgeführt - zur Einsicht vorgelegt zu bekommen. Frau Bennek hat das intern weitergeleitet und den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Die Vorsitzende der Gemeindevertretung bittet, alles den Mitgliedern der GV zukommen zu lassen.
 
Frau Bresemann hat ebenfalls eine Nachfrage zum TOP 08 "Nachtragshaushalt". Dabei geht es um Aufstellungen des Stundensatzes der Kanzlei Dombert aus 2018 (Herr Steinhausen) und Herr Barthel (2017), die im Rahmen des letzten Ausschusses erbeten wurden. Frau Bennek hat diesbezüglich eine Aufstellung dabei, die verteilt wird. Weiterhin erbittet Frau Bresemann den von Herrn Hasslinger gewünschten Vertragstext zwischen der Gemeinde und der Kanzlei Dombert. Dieser liegt noch nicht vor. Offen ist eine weitere Anforderung der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die nur das Personal betreffen. Frau Bennek führt aus, dass es aus verschiedenen Gründen dazu kein konkretes Ergebnis gibt. Frau Bresemann erklärt, dass sie eine Kostenaufschlüsselung der einzelnen Fälle für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten vorgelegt bekommen möchte und nicht die Namen der betroffenen Mitarbeiter.
Herr Pächnatz-Löwendorf merkt zu diesem Komplex an, dass in der Kommunalverfassung bei "Auskunftsrechte der Gemeindevertreter" relativ deutlich ausgeführt wird, dass man den Gemeindevertretern alles zeigen muss. Dies kann im nicht öffentlichen Teil passieren. Andernfalls ist es so, dass bei Persönlichkeitsrechten Dritter der Bürgermeister eine schriftliche Begründung vorlegen muss. Es liegt zumindest ein Einsichtsrecht vor. Er zeigt sich erstaunt, was der Bürgermeister in diesem Zusammenhang für eine Rechtsauffassung vertritt. Frau Bennek äußert dazu, dass sich Herr Borstel mit dem Datenschutzbeauftragten austauschen wollte, weitere Erkenntnisse liegen nicht vor.
Frau Bresemann bittet heute darum zu prüfen, ob der Vertragstext allen Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt werden kann. Sollte das nicht möglich sein, wird um eine schriftliche Ablehnungsbegründung gebeten und Kontaktaufnahme zur Akteneinsicht.
Bei Top 10 "Anfragen der Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner" wurde unter 2. gefragt, ob das Geld für den Physikraum einem Konto zugeordnet wurde. Frau Bennek sagt, dass dem auch so ist.

 




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Tel.: (033701) 3288-0
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