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öffentlich


GV 83/2020 Beschlussfassung auf Beibehaltung der Schuldner- und Insolvenzberatung in Großbeeren - Rücknahme der Kündigung und Prüfung von geeigneten Räumlichkeiten



Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großbeeren beschließt, den Hauptverwaltungsbeamten zu beauftragen,

  1. Unverzüglich geeignete Räumlichkeiten zur Alleinnutzung wieder mietfrei zur Verfügung zu stellen mit Kostenbeteiligung der Schuldnerberatung an anfallenden Porto- und Telefonkosten
  2. Einen reibungslosen unverzüglichen Weiterbetrieb der Schuldnerberatung nach dem 31.12.2019 zu gewährleisten
  3. Die Gemeindevertretung laufend über den Stand zu unterrichten.

Herr Borstel bringt hervor, dass derzeit keine Räumlichkeiten der Gemeinde entbehrlich sind. Eine Räumlichkeit wurde durch die Verwaltung in den Räumen der Wohnungsbaugesellschaft angeboten und durch Herrn Schellmann von der Schuldnerberatung abgelehnt. Bisher ist der Verwaltung nur bekannt, dass Herr Schellmann in Diedersdorf ein eigenes Büro mit einem weiteren Verein, dem BBH Lohnsteuerhilfeverein, betreibt. Seit 2011 betreibt die Schuldner- und Insolvenzberatung e.V., ebenfalls unter Herrn Schellmann, in den Räumen der Gemeindeverwaltung ihren Dienst. Seither wurden dafür weder Miete noch laufende Kosten durch die Gemeinde Großbeeren und den einzigen Hauptverwaltungsbeamten abverlangt. Die angefallenen Portokosten, Telefonkosten, entsprechende Mietkosten für Objekte dieser Größe wie bisher, würden sich monatlich auf ca. 700 Euro belaufen, bisher gab es keine Mieteingänge, doch orientiert man sich am aktuellen Marktumfeld, liegen wir mit allen beschriebenen Kosten bei einer Summe ca. 700 Euro monatlich. Ein schriftlicher Mietvertag, sofern dies die Gemeindevertretung gewünscht, sollte entsprechend rechtssicher gestaltet werden, da es bisher nur eine mündliche Zusage des Vorgängers Herrn Ahlgrimm gab. Darüber hinaus möchte ich darüber informieren, dass die vier Schuldner- und Insolvenzberatungen des Landkreises im Jahr 2019 194.000 Euro Zuschuss erhalten haben. Im Jahr 2020 beläuft sich der Zuschuss auf gesteigert 196.000 Euro. Diese Zahlen sind Ergebnis einer kleinen Anfrage der SPD-Kreistagsabgeordneten Jutta Boettcher, welche kurzfristig mitgeteilt wurden. Schuldner- und Insolvenzberatung sind Einrichtungen, die als Institution ein wichtiger Bestandteil unserer Fürsorge sind. Jedoch weist Herr Borstel darauf hin, dass dies für die Gemeinde Großbeeren kleine pflichtige Aufgabe der Daseinsvorsoge darstellt. Auch wird empfohlen, im Sinne der Gemeinde Großbeeren, dass eine Kostenermittlung beizuholen ist und ein Mietverhältnis mit entsprechendem Beitrag zu leisten ist. Der Landkreis bezuschusst diese Einrichtungen derzeit und deren Beitrag wir auch bereits durch unsere Kreisumlage mitfinanzieren.
Frau Bresemann erklärt, dass der Raum in der WOBAU als Konferenzraum genutzt wird. Außerdem nutze Herrn Schellmann noch immer Räumlichkeiten in der Alten Molkerei, Aufgrund des Gleichheitsprinzips und des Solidargedankens müssten sämtlichen Vereinen (Grün-Weiß-Großbeeren, Anglerverein, DRK, Förderverein Gemeinschaftsleben Diedersdorf, Förderverein Feuerwehr) die gleichen Angebote gemacht werden. Es gibt Fälle, wo es keine Mietverträge gibt und teilweise auch keine Betriebskosten verlangt werden. Die Gemeinde unterstützt das Frauenhaus in Ludwigsfelde und daher stellen die CDU-FDP-Fraktion mit Unterstützung der WfG-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gemeindevertreter Herrn Bartoszek/Frau Pacholik den Antrag, die Schuldnerberatung weiterhin zu unterstützen, indem
geeignete Räumlichkeiten mietfrei zur Verfügung gestellt werden. Bis 2011 befand sich die staatlich anerkannte Schuldnerberatung in Trägerschaft der Gemeinde und wurde von Herrn Schellmann zum Gemeinnützigen Verein gemacht.
Herr Borstel erwidert, dass nichts gegen die Schuldner- und Insolvenzberatung einzuwenden ist. Es Hauptverwaltungsbeamter muss jedoch dafür Sorge getragen werden, was ab 2020 und fortfolgende Jahre im Sinne der Gemeinde Großbeeren an Personal vorgehalten wird und entsprechend auch die Räumlichkeiten vorzuhalten. Dies kann ab einem bestimmten Zeitraum nicht mehr gewährleistet werden. Gegebenenfalls könnte jedoch geprüft werden, dass Herr Schellmann in seinen eigenen Räumlichkeiten, die für einen weiteren Verein genutzt werden, dies auch für die Schuldner- und Insolvenzberatung in Betracht kommt. Herr Schellmann hat bei der WOBAU eine Räumlichkeit angeboten bekommen und hat Forderungen gestellt - mietkostenfreie Unterbringung sowie ein kostenfreies Telefon und die Übernahme der Portokosten. Es ist die Frage zu stellen, wenn ein Schuldnerberater, staatlich finanziert über den Kreis, hier eben ansässig ist, ob wir Herrn Schellmann eben ein Mietverhältnis anbieten, um Rechtssicherheit herzustellen.
Herr Steinhausen entgegnet, dass die Parteien, Wählergemeinschaften und die Gemeindevertreter, die diesen Antrag tragen, eint alle, dass das Angebot für Großbeeren für notwendig erachten und auch weiterführen wollen. Man kann natürlich immer versuchten, das Negative grundsätzlich zu sehen, auch mit fiktiven Kosten arbeiten, die ja so gar nicht anfallen und auch Herr Schellmann dann womöglich noch zu diskreditieren, weil er noch einen zweiten Verein zusätzlich Geld verdient. Dieser Verein hat seine Bedeutung und eine Vermischung von womöglich anderen Arbeiten damit dient dem Verein nicht. Der Verein soll erhalten werden. Es ist nicht verständlich, warum lange über den Antrag gesprochen und diskutiert werden muss. Herr Hepp merkt an, dass es ein Problem ist, wenn man zur WOBAU läuft, entweder man sucht eine Wohnung oder geht zu einer Schuldnerberatung. Die Anonymität bleibt gewahrt, wenn diese Räumlichkeiten innerhalb der Gemeinde aufgesucht werden kann. Herr Bartoszek äußert sich enttäuscht, dass die Gemeinde in diesem Fall mit der Politik in den Dialog gegangen ist, sondern, dass das einfach so gemacht wurde. Er erhofft sich ein Zusammenspiel zwischen Gemeindevertretung und Gemeindevertretung gibt.
Herr Barthel stellt fest, dass es begrüßenswert ist, eine Schuldner- und Insolvenzberatung vorzuhalten. Es gibt klare Regeln, was die Vermietung bzw. Nutzung von Räumen in dieser Gemeinde betrifft. Der Bürgermeister ist gehalten, wenn es keine rechtssichere Situation gibt,- eine rechtssichere Situation herzustellen. Der erste Schritt dabei ist, dass bestehende Verträge gekündigt werden. Der Beschlussvorschlag - ist rechtlich nicht in Ordnung. Der Bürgermeister kann nicht einen nicht-rechtsgültigen Vertrag oder ein nicht dem Recht entsprechenden Vertrag wieder einsetzen. Dass man darüber redet, wie man die Schuldner- und Insolvenzberatung hier in Großbeeren hält, ist eine ganz andere Sache. Dafür ist auch die SPD. Herr Hepp zeigt sich erstaunt, da es gar keinen Vertrag gibt. Die Räumlichkeiten sind überlassen worden mit mündlichen Absprachen der Gemeindevertretung. Herr Barthel stellt klar, dass es also keinen Vertrag gibt, sodass kein Anspruch erhoben werden kann, die Räumlichkeiten zu erhalten. Herr Hepp äußert, dass diese Zusammenarbeit im Vorfeld gefehlt hat, um eine entsprechende Lösung zu finden.

Da der Beschluss in der vorliegenden Fassung bereits schon einmal im November 2019 gefasst wurde und im Dezember 2019 vom Bürgermeister beanstandet wurde, erfolgt eine namentliche Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
3
Enthaltung:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
18
Gewählte Mitglieder:
17+1

Namentliche Abstimmung:

Ja:                               Bartoszek, Jan
                                    Blume-Rottenbiller, Claudia
                                    Bresemann, Lamiss
                                    Gaebert, Claudia
                                    Görler-Czarnecki, Martin
                                    Grams, Ute
                                    Grzeskowiak, Teja
                                    Hepp, Adrian
                                    Krause, Daniel
                                    Dr. Pacholik, Irene
                                    Pächnatz-Löwendorf, Ralf
                                    Siegmann, Detlev
                                    Steinhausen, Dirk
                                    Wehlmann, Isabelle
                                    Wonneberger, Martin

Nein:                            Barthel, Helmut
                                    Borstel, Tobias

Nicht anwesend:         Stachnik, Daniel





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