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öffentlich


Einwohnerfragestunde



 
Frau Blume-Rottenbiller erklärt, dass es im Nachgang der letzten Sitzungen der Gemeindevertretung immer wieder diverse Nachfragen von Bürger*innen an sie gab. Daher werden folgende Anmerkungen aus der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) zur Einwohnerbeteiligung und Einwohnerfragestunde gemacht:
Die Einwohnerbeteiligung und Unterrichtung ist im § 13 BbgKVerf geregelt und ergänzend dazu gibt es Informationen in der Geschäftsordnung. Sinn und Zweck der Einwohnerbeteiligung und der Einwohnerfragestunde ist, dass Fragen möglichst direkt von der Verwaltung beantwortet werden können und Anregungen und Vorschläge der Bevölkerung entgegenzunehmen. Es ist nicht angedacht, hier Diskussionen zu führen und es ist auch unzulässig, dass es zu einem Meinungsaustausch zwischen der Bevölkerung und der Gemeindevertretung kommt. Daher sind für die Einwohnerfragestunde auch Regeln einzuhalten. Die Fragen sollen kurz sowie sachlich und in einem angemessenen zeitlichen Rahmen gestellt werden, damit notwendige Beschlüsse gefasst werden können.

-       Ein Bürger erbittet den Sachstand zum Dorfgemeinschaftshaus mit integrierter Feuerwehr im Ortsteil Heinersdorf.
Herr Stuck erklärt, dass nach Abstimmung im letzten Bau-Ausschuss und auch in Absprache mit dem Ortsvorsteher Herrn Justawitz dieses Projekt in der Ortsbeiratssitzung am 20.01.2020 vorgestellt wird. Anschließend wird die Projektvorstellung in Abstimmung mit dem Ortsbeirat im Bau-Ausschuss erfolgen.
-       Frau Zander aus dem Seniorenbeirat bedankt sich für die gute Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, der Verwaltung und dem Beirat. Es werden exemplarisch drei Projekte benannt "1. Kaffeeklatsch" im Oktober, "Weihnachtsfeier" und eine Fahrt am 17.12.2019 zum "Bundestag. Lobenswert erwähnt wird ebenfalls, dass ab 2020 Sitzungsgelder gezahlt werden.
-       Eine Bürgerin erbittet die Auskunft von der CDU/FDP-Fraktion, ob zukünftig geplant ist, Personalien über Facebook mit der Allgemeinheit zu erörtern, da das bei ihr keinen Anklang gefunden hat.
Herr Wonneberger führt aus, dass sich die CDU/FDP-Fraktion für alle Mitarbeiter dieser Gemeinde einsetzen wird, denen Unrecht geschieht, und im rechtlichen prüfen wird.
-       Ein weiterer Bürger möchte im Nachgang zur Ortsbeiratssitzung vom 16.12.2019 in Heinersdorf wissen, warum das wichtige Thema "B-Plan Birkenhain" kurzfristig auf die Tagesordnung genommen wurde und der entsprechenden Bekanntmachung nicht zu entnehmen war. Die nachfolgende Frage bezieht sich darauf, warum bei so einer wichtigen Frage niemand aus der Verwaltung anwesend war, der hätte Antworten geben können.
Herr Altermann erwidert, dass in der letzten GV-Sitzung der Beschluss zurückgewiesen wurde mit dem Hinweis, dass erst der Ortsbeirat darüber beraten möge. Zuerst soll der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Um dieses Verfahren zu starten ist formell eine Anhörung des Ortsbeirats dazu nicht erforderlich. Detailplanungen kann die Verwaltung nicht beantworten, da noch nicht genau bekannt ist, was in Birkenhain wie umgesetzt werden soll. Nach Start des Verfahrens sind entsprechende Beteiligungsschritte zu durchlaufen, damit alle Belange in die Planung einfließen können. Dementsprechend wird der Ortsbeirat einbezogen und kann an der Planung mitwirken. Er selbst hat mit Herrn Justawitz (Ortsvorsteher Heinersdorf) über offene Fragen gesprochen und den Eindruck gewonnen, dass der Sinn des Aufstellungsbeschlusses verdeutlicht wurde. Herr Pächnatz-Löwendorf weist als Vorsitzender des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bauen, Umwelt und Flughafen (AGBUF) darauf hin, dass die Ladungsfrist eingehalten werden und die Verwaltung für sich entscheiden muss, ob und wie sie in diesem Fall verfährt. Herr Borstel ergänzt, dass die GV darüber abstimmt, ob der Aufstellungsbeschluss in Auftrag gegeben wird.
Ein Mitglied des Ortsbeirats Heinersdorf führt aus, dass am 11.12.2019 die Tagesordnung zugegangen ist und am 12.12.2019 kam die Bebauungsplanung Birkenhain hinzu.
 
-       Der nächste Bürger hat mehrere Fragen:
a)    Ist eine Fahrbahnverengung durch eine Mittelinsel möglich?
b)    Können die Heckenüberwüchse in Großbeeren entsprechend bearbeitet werden, dass das vorhandene Sicherheitsrisiko minimiert wird?
c)    Wasseranschluss am Sportplatz: Angebot, dass ein Anschluss durch den Bürger beauftragt wird
d)    Prioritätenliste: Die Feldstraße steht auf Position 5 (nicht-pflichtige Aufgabe). Was bedeutet das?
Antworten:
a)    Bei der genannten Straße handelt es sich um eine Kreisstraße und daher hat der fließende Verkehr Vorrang. Herr Barthel fügt hinzu, dass gemeinsam mit dem Landkreis eine Lösung gefunden werden muss. Die Arbeiten an der Feldstraße sind Grundlage dafür, dass der Landkreis die entsprechenden Mittel in einen zukünftigen Haushalt einstellt.
b)    Das ist ein Thema für den Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung, eventuell kann das im AGBUF besprochen werden. Herr Pächnatz-Löwendorf stimmt dem zu.
c)    Herr Stuck bittet, dass der Bürger ihn diesbezüglich kontaktiert.
d)    Die Prioritätenliste wurde im AGBUF besprochen. Im Rahmen der Diskussion des Haushaltes 2020 kann diese entsprechend angepasst werden.
-       Die Ortsvorsteherin Frau Cremer aus Kleinbeeren bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung sowie zum Beitrag für die gelungene Seniorenweihnachtsfeier.
-       Ein Bürger kommt erneut zu Wort und zeigt sich erfreut: Die Schließanlage und die Sportentwicklungsstudie sind auf den Weg gebracht.

 




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Gemeinde Großbeeren
Am Rathaus 1 , 14979 Großbeeren
Tel.: (033701) 3288-0
E-Mail: info@grossbeeren.de
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