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Beratung und Empfehlung zum Antrag der WfG zur kurzfristigen Schaffung von Parkflächen entlang der Teltower Straße



 
Seitens des Bau- und Planungsamtes wurde mit der Einladung zum Ausschuss eine Einschätzung zu den bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte kurzfristige Schaffung von Parkflächen entlang der Teltower Straße inkl. Kompromissvorschlag und Übersichtsplan der gemeindeeigenen Flurstücke verteilt. Diese Information ist als Anlage Bestandteil des Protokolls.
Zusammengefasst wird klargestellt, dass eine kurzfristige Schaffung von Parkflächen entlang der Teltower Straße nicht möglich ist. Zum einen befinden sich die fraglichen Flächen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und es wären zeit- und kostenintensive Plan- bzw. Genehmigungsverfahren zur Schaffung von Baurecht erforderlich, die ergebnisoffen und bislang weder in der Haushaltsplanung noch der Prioritätenliste berücksichtigt sind. Eine entsprechende Änderung der Prioritätenliste wäre daher erforderlich. Zum anderen befinden sich nur Teile der fraglichen Flächen im Eigentum der Gemeinde. Ein weiterer Flächenankauf wird aufgrund der Erfahrungen der Ankaufgespräche für die Siedlungserweiterungsfläche "Nördliches Ruhlsdorfer Feld"  als zeitaufwendig und unrealistisch eingeschätzt.
Bis zur Entwicklung des Nördlichen Ruhlsdorfer Feldes und der dafür ohnehin erforderlichen Bebauungsplanung, bei der dauerhaften Stellflächen neben der Straße, wie bereits im städtebaulichen Entwurf der Verwaltung von 2015 dargestellt, zu berücksichtigen sind, wird seitens Verwaltung als Kompromiss die Abmarkierung von Stellplätzen auf der Straße vorgeschlagen. Dies wäre, nach erforderlicher Zustimmung des Straßenverkehrsamtes, vergleichsweise schnell und kostengünstig umsetzbar. Durch Berücksichtigung von Ausweichstellen zur Gewährleistung von Begegnungsverkehren, würden zwar einige heute genutzte Stellplatzflächen entfallen, aber die Verkehrssicherheit erhöht und die Situation geordnet.
Der Kompromissvorschlag wird seitens Politik tlw. als nicht zufriedenstellend bewertet, da der Wunsch, kurzfristig zusätzliche Stellplätze zu schaffen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu erhöhen, nicht erfüllt wird. Die Erforderlichkeit die Prioritäten zugunsten der Schaffung von Baurecht für die Stellplätze neu zu setzten, also bisherige Prioritäten zurückzustellen, kann seitens Politik nur tlw. nachvollzogen werden.
Im Ergebnis der Beratung empfiehlt der AGBUF mehrheitlich mit 3/0/3 Stimmen den Kompromissvorschlag weiter zu verfolgen. Dazu soll eine Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt erfolgen und aufgezeigt werden, wie viele Stellplätze durch Abmarkierungen geschaffen werden können und gegenüber der heutigen faktischen Nutzung für die sicherheitsrelevanten Ausweichstellen, entfallen würden.

 




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Tel.: (033701) 3288-0
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