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öffentlich


Beratung und Empfehlung zur Vereinbarung über die Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrecht der Gemeinde Großbeeren



Der Käufer Herr Wangler, sein Anwalt und der Anwalt der Gemeinde Herr Dr. Lück sind zu Besuch.
Die Gemeinde übe das Vorkaufsrecht nur aus, um eine bestimmte Entwicklung in einem absehbaren Zeitraum zu ermöglichen.
Die Vereinbarung über die Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechts der Gemeinde Großbeeren ist bereits mit der Einladung zugegangen und liegt vor.

Herr Dr. Lück erhält das Wort und erwähnt, dass der besagte Kaufvertrag am 01.03.2017 geschlossen wurde. Es sei damals zu zwei Grundstücksverkäufen gekommen. Das Vorkaufsrecht könne ausgeübt werden und entsprechende Widersprüche seien eingelegt worden.
Der Vorteil einer Abwendungsvereinbarung sei, dass das ausgeübte Vorkaufsrecht durchgesetzt werden müsse und dass Herr Wangler einen Partner darstelle, der bereit sei, sich den Entwicklungsplänen der Gemeinde anzuschließen.
Etwaige zukünftige Gerichtsverfahren könnten zu Lasten der Gemeinde enden. Der Nachteil dieser Vereinbarung sei, dass Herr Wangler Eigentümer der Grundstücke werde und möglicherweise nicht mehr mitwirkungsbereit sei.
Herr Steinhausen erfragt, ob durch dieses Vorgehen eine Rechtsnorm aufgemacht werde. Es wird geantwortet, dass es durchaus eine Folgewirkung haben könne, jedoch sei man nicht verpflichtet, eine solche Vereinbarung mit jedem Erwerber zu schließen. Man müsse für jeden Einzelfall separat entscheiden. Es hänge grundsätzlich davon ab, wie die Gemeinde mit dem nördlichen Ruhlsdorfer Feld weiterverfährt. Die Gemeinde sei nicht verpflichtet, in weiteren Fällen genauso zu verfahren.
Herr Grzeskowiak meint, dass die Mitwirkungspflichten des Käufers für die Gemeinde gut geregelt seien. Er verdeutlicht, dass heute ausschließlich über das Flurstück 361 gesprochen werde. Das Flurstück beträgt 15.000 qm. Die zeitliche Begrenzung für die Erfüllung dieser Vereinbarung betrage 10 Jahre, § 7 (3). Des weiteren erwähnt Herr Grzeskowiak das große Projekt in Birkenhain, wodurch sich das Vorhaben um einige Zeit hinziehen könne. Es gebe bisher keine Festlegung, wie dieses Gebiet bebaut werden solle. Aus diesem Grund schlägt er vor, den Passus dementsprechend anzupassen.
Herr Wangler habe nicht vor, weitere Grundstücke zu erwerben.
Herr Steinhausen möchte im nicht öffentlichen Teil nochmals darüber diskutieren.
Es wird nochmal verdeutlicht, dass noch nicht festgelegt sei, wie die Grundstücke bebaut werden. Es könne zum Beispiel eine Grünfläche entstehen, oder Wohnhäuser. Es könne aktuell nicht in die genaue Planung gegangen werden. Die Entscheidenden wollen sich möglicherweise noch mehr Wissen im Baurecht aneignen.
Abschließend wir erwähnt, dass es hoffentlich deutlich wurde, dass beide Parteien das gleiche wollen und dass gehofft wird, eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist.

 
 




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Am Rathaus 1 , 14979 Großbeeren
Tel.: (033701) 3288-0
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