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Beratung und Empfehlung zu Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im OT Kleinbeeren - Buschweg und Straße Am Grund



Die Schreiben der Landrätin sind bereits mit der Einladung zugegangen und liegen vor.
Frau Cremer weist zunächst darauf hin, dass der Gartenweg im TOP fehle.
Anschließend geht es um die Schweller im Buschweg. Dafür benötige es keine verkehrsrechtliche Zustimmung. Herr Schwarz müsse nur noch eine Verkehrszählung machen.
Die Straße am Grund (Kleinbeeren 1). Bis zum Jahr 2000 habe es eine Verkehrsberuhigung in dieser Straße gegeben. Da die Straßen derart schmal seien, habe es keine Parkmöglichkeiten gegeben. Aus diesem Grund sei die Verkehrsberuhigung wieder aufgehoben worden. Um eine erneute Verkehrsberuhigung beim Landkreis zu beantragen, müsse ein Verkehrskonzept für Kleinbeeren 1 entwickelt werden, wo eindeutig dargestellt wird, wo es Parkmöglichkeiten o.ä. geben soll.
Auch im Gartenweg, Bereich Kleinbeeren 2 sehe der Bebauungsplan keine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung vor. Zu Zeiten des Altbürgermeisters habe das Straßenverkehrsamt keine Zustimmung für einen verkehrsberuhigten Bereich gegeben, Tempo 30 sei das Minimum. Es könne ein neuer Antrag gestellt werden, jedoch werde dieser höchstwahrscheinlich abgelehnt. Es sei denn, man erstelle ebenfalls ein sehr ausführliches Verkehrskonzept für Kleinbeeren 2.
Als Alternative für Schweller im Buschweg gebe es z. B. Schlenker. Diese Variante müsse jedoch noch geprüft werden. Diesbezüglich werde auch Kontakt zum Straßenverkehrsamt aufgenommen.
Es gibt den Vorschlag, von Tür zu Tür zu gehen, um Unterschriften für eine Verkehrsberuhigung zu sammeln.
 

 
 




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Tel.: (033701) 3288-0
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