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Nachtragshaushalt 2019



 
Es wird über die neu vorgelegten Unterlagen gesprochen, hier insbesondere über die Stellengliederung, wobei noch Fragen offen bleiben. Es soll die Spalte "Stand 30.06.2019" hinzugefügt und Veränderungen kenntlich gemacht werden. Unter anderem soll die Spalte "30.06.2019" wieder ergänzt werden. Frau Blume-Rottenbiller möchte wissen, seit wann die Eingruppierungen für die einzelnen Stellen bezahlt werden. Frau Bennek sagt, dass das abhängig von den durchgeführten Stellenbewertungen ist. Frau Blume-Rottenbiller führt aus, dass es wichtig ist zu wissen, auf welchen Kostenstellen der Mitarbeiter gebucht ist, um zu überprüfen, ob die Eingruppierung entsprechend der Entgeltordnung erfolgt.
Frau Bennek antwortet, dass sie seit dem 01.09.2019 mit der erhöhten Gruppe bezahlt wird.
Die Ordnungsamtsmitarbeiter hätten 2017 eine Neubewertung angefordert, die nun vergütet wird.
Laut Frau Bennek werden die Erhöhungen von 6 auf 9 seit 2017 rückwirkend vergütet. Auch dies führt zur Belastung des Nachtragshaushaltes.
Folgende Änderungen sind bereits umgesetzt und stehen jetzt im vorgelegten Entwurf des Stellenplans zum Nachtragshaushalt.
Leitung Bürgerdienste bekommt jetzt statt der EG 10 jetzt die EG 12, Mitarbeiter Ordnungsamt - im Stellenplan die 6 - bekommen jetzt die 9
Die Kämmerin im Stellenplan die 8 jetzt eingestuft in 12, Personalwesen laut Stellenplan die 9, jetzt eingestuft die 10.
 
Frau Bennek sagt, dass anhand einer Aufstellung der Personalkosten, wie diese auf die Kostenstellen verteilt sind, keine Eingruppierungen nachvollziehbar sind, sondern nur über die Stellenbewertungen. Die Erhöhung der Personalkosten setzt sich überwiegend aus den fehlenden Planansätzen. Dies ergibt sich aus den Tariferhöhungen und der fehlenden Ansätze für die neuen Stellen. Es erfolgt über diesen Punkt ein weiterer Meinungsaustausch. Als Fazit ergibt sich, dass diese Punkte offen bleiben und der Bürgermeister diese beantworten muss, um eine Zustimmung zum Nachtragshaushalt 2019 geben zu können. Frau Dr. Pacholik und Herr Barthel schlagen vor, sich mit dem Thema "Stellenplan" mit dem neuen Haushalt 2020 auseinanderzusetzen. Herr Barthel erklärt auf entsprechende Nachfrage von Frau Bresemann, dass die Gemeindevertretung über finanzielle Auswirkungen informiert werden muss, soweit sie nicht über Deckungskreise auszugleichen sind. Herr Pächnatz-Löwendorf merkt an, dass ein beschlossener Stellenplan vorliegt, der bei Änderungen durch die Gemeindevertretung erneut zugestimmt werden muss. Dies betrifft Stellenumsetzungen als auch Höhergruppierungen. Der oberste Grundsatz des Bürgermeisters ist, dass er sich an den Stellenplan und an den Haushalt zu halten hat. Er hat die Arbeiten in der Verwaltung so zu verteilen, dass die auf den Stellenplan passen. Wenn demnach ein Mitarbeiter X so viel hat, dass sie eigentlich viel höhergruppiert werden müsste, dann müsste der oberste Grundsatz bei ihm sein, dass die Arbeit so zu verteilen, dass trotzdem der Stellenplan erfüllt wird.
Herr Pächnatz-Löwendorf schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu beenden und die Kämmerin mitnimmt, dass die Ausschussmitglieder mit den Zahlen und mit den Auskünften so nicht leben können und diesen Nachtragshaushalt mit überwiegender Mehrheit nicht beschließen kann.

 




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