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öffentlich


Beratung und Empfehlung zu einem Antrag des Ortsbeirates Diedersdorf zur Änderung des Bebauungsplanes D 8



Herr Pächnatz-Löwendorf verliest die Beschlussvorlage.
Herr Steinhausen erläutert kurz den Sachverhalt. Er legt dar, dass das Ziel der Änderung des Bebauungsplanes darin bestehen soll, mehrere Optionen für die Verwaltung dieses Grundstückes zu bekommen.
Herr Ritter erklärt, dass die Verwaltung empfehle, zunächst zu entscheiden, welche Nutzung dieses Grundstück erhalten soll. Sobald die Vorschläge des Ortsbeirates bzw. der Gemeindevertreter hierzu vorliegen, werde die Verwaltung mit der Kreisverwaltung und weiteren zuständigen Fachbehörden ins Benehmen gehen, ob die Änderung bzw. Neuaufstellung des Bebauungsplans überhaupt erforderlich ist. Im günstigsten Fall könne man, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, eine Befreiung erwirken, die eine andere Nutzung möglich macht, ohne Änderung / Neuaufstellung des B-Plans. Diese Variante sei um einiges kostengünstiger und weniger zeitintensiv. Es wird dem Ortsbeirat Diedersdorf empfohlen, darüber zu beraten. Herr Ritter verweist zudem auf die rechtlichen Einschränkungen, die aufgrund der Schutzzonen des Flughafens BER bestehen. So sei z.B. die Neuaufstellung eines B-Plans zu Wohnzwecken nicht zulässig.
Der Antrag bleibt vorerst so bestehen und im neuen Jahr werde man die erarbeiteten Vorschläge aus-werten.

 
 




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