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GV 118/2020 Beschlussfassung zur Berufung eines Wahlleiters und Stellvertreters



Herr Borstel erläutert, dass er aktiv in die Geschäftsbereiche in den Austausch gegangen ist, für die Auswahl des Wahlleiters. Ziel war es auf die Freiwiliigkeit zu setzen, da dies in der Vergangenheit schief gelaufen sei. Die beiden zuständigen möchten in Form eines Tandems fungieren in der Funktion des Wahlleiters. Frau Bresemann hinterfragt, ob es für die Position eine fachliche Voraussetzung gibt oder eine Schulung oder Ähnliches. Herr Borstel erklärt, dass der Wahlleiter keine Fachkunde voraussetzt, man sich aber einer Schulung unterziehen muss. Innerhalb des Jahres wird diese Schulung mehrfach angeboten. Es ist auch angedacht, dass sowohl der Wahlleiter als auch der Stellvertreter solche Schulung besucht.

Beschlusstext:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großbeeren beschließt auf Grundlage des § 15 BbgKWahlG die Berufung von Herrn Ludwig Schuster als Wahlleiter sowie Frau Grit Maaß als stellvertretende Wahlleiterin der Gemeinde Großbeeren.

 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
6
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
Gewählte Mitglieder:
15+1
 





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Gemeinde Großbeeren
Am Rathaus 1 , 14979 Großbeeren
Tel.: (033701) 3288-0
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