Empfehlung des Ortsbeirates Kleinbeeren an die Gemeindevertretung, für die Straße Am Grund, sowie den Gartenweg einen verkehrsberuhigten Bereich zu beantragen: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großbeeren beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, beim zuständigen Straßenverkehrsamt des Landkreises für die Straßen Am Grund, sowie Gartenweg in Kleinbeeren einen verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1) zu beantragen.
Begründung: Die Straße Am Grund ist eine sehr schmale Straße und es besteht kaum Ausweichmöglichkeit für die entgegenkommenden Fahrzeuge. Es existiert kein gesonderter Gehweg. Aufgrund der parkenden Fahrzeuge können Fußgänger, und vor allem Kinder, sehr schlecht gesehen werden. Fahrzeuge habe eine untergeordnete Bedeutung und die Straße könnte so ein verkehrsberuhigter Bereich sein. So lautet es in einem Schreiben der Landrätin Frau Wehlan. In ihrem Schreiben wird auch erklärt, die Gemeinde muss ihr Einverständnis mit der Kennzeichnung der Straße als verkehrsberuhigten Bereich geben. Dies können wir tun.
Das Schreiben der Landrätin wird beigefügt, wenn der Antrag abgegeben wird.
Zu der Straße Gartenweg hatte bereits 2016 eine Interessensgemeinschaft von 35 Familien mit einer Unterschriftensammlung ihren Unmut über die Verkehrssituation mit folgender Begründung bekundet: Der vordere Bereich der Dorfstraße, sowie der Gartenweg wurden ohne Bürgersteig errichtet, sodass alle Fußgänger und Radfahrer die Straßen mit den Autos teilen müssen. Die Straßen dienen de facto als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer. Das allein sei bereits eine Grundvoraussetzung für einen verkehrsberuhigten Bereich, meinen die Anwohner. Der vordere Teil der Dorfstraße, sowie der Gartenweg werden von vielen Familien mit kleinen Kindern bewohnt.
Dieser Antrag wird ebenfalls an die Verwaltung gegeben. Es wird sich einstimmig für die Empfehlung ausgesprochen.