Der Hauptausschuss der Gemeinde Großbeeren empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Großbeeren das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben "Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätzen" (Az. 63/01/00933/19) zu erteilen und damit eine Ausnahme von der Veränderungssperre zuzulassen.
Dies gilt allerdings nur, wenn die aktuell noch unvollständigen Bauantragsunterlagen entsprechend der im Rahmen des bereits laufenden Baugenehmigungsverfahrens abgegebenen gemeindlichen Stellungnahme, der Vorabstimmungen mit dem Objektplaner der Antragsteller und der Forderungen/Hinweise der zuständigen und zu beteiligenden Denkmalschutzbehörde ergänzt werden. Folgende Angaben/Unterlagen fehlen derzeit und sind durch den Antragsteller nachzureichen:
· Angaben zur Fassadenziegelfarbe (rot/rotbraun), zur Dachziegelfarbe (schwarz/anthrazit) und zu Farbe der Fensterrahmen und Außentüren (passend zur Fassade und den Anforderungen der Denkmalschutzbehörde),
· Ein Außenanlagenplan, der deutlich macht, wieviel Fläche des aktuellen Baulandes (im Innenbereich) durch den Bestand und die Planung baulich beansprucht wird (einschließlich Zufahrten, Stellplätze und Zuwegungen).
· Konkretisierung der Zufahrt der erforderlichen Stellplätze und der medientechnischen Erschließung.
Die Beschlussvorlage wird vertragt.